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Neuigkeiten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"

 
Informationen
zum Erwerb von Grauen-Säcken und roten Windelsäcken

Zu den Restmüllbehältern können die Grauen-Säcke und  die roten Windelsäcke zusätzlich genutzt werden. Die Windelsäcke erhalten Familien mit Kleinstkindern, die ab dem 01.01.2010 geboren sind sowie Familien mit pflegebedürftigen Personen. Um die Windelsäcke zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag einschließlich geeigneter und aktueller Nachweise erforderlich. Bei Kleinstkindern genügt als Nachweis eine Kopie der Geburtsurkunde, bei pflegebedürftigen Personen eine Rezeptkopie oder eine Bestätigung vom Arzt. Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Nach Prüfung des Antrages durch den Fachdienst Abfall und Altlasten erhält der Antragssteller ein Berechtigungsschreiben für den Erwerb von Windelsäcken. Familien mit Kleinstkindern erhalten einmalig 10 Windelsäcke für 1,50 € pro Stück. Pflegebedürftige Personen erhalten pro Jahr 12 Windelsäcke für 1,50 € pro Stück.

Die roten Windelsäcke und die Grauen-Säcke (3,70 € pro Stück) können im Einwohnermeldeamt der VGem "Hohe Rhön" erworben werden.

Antrag auf Windelsäcke für Kleinstkinder

Antrag auf Windelsäcke für pflegebedürftige Personen

 

 

Den Änderungsantrag zur Abfallentsorgung können Sie hier ausdrucken. Diesen müssen Sie ausgefüllt und vom Einwohnermeldeamt der VGem "Hohe Rhön" bestätigt bei den 

Kreiswerken Schmalkalden-Meiningen GmbH
Gebührenabteilung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel. 03693 5085 15 und 16
Fax. 03693 5085 10

einreichen.

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Amtliche Bekanntmachung


Über den nachfolgenden Link erhalten Sie Informationen für Veranstalter und Gewerbetreibende bei der Durchführung von öffentlichen Veranstalungen.
Desweiteren bieten wir Ihnen das Formular zur Veranstaltungsanzeige zum download an, welches Sie ausgefüllt zurücksenden können.



Formulare zur Veranstaltungsanzeige


 

Informationen zu Ausweisen/Reisepässen

Wir weisen darauf hin, dass eine Verlängerung von Personalausweisen und Reisepässen nicht möglich ist. Personalausweise und Reisepässe müssen auf jeden Fall neu ausgestellt werden.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache beim Passamt unbedingt erforderlich. Die Wartezeiten für ein neues Dokument betragen bis zu vier Wochen.

Deshalb die dringende Bitte an alle:
Schauen Sie rechtzeitig in Ihre Pässe und Personalausweise und prüfen Sie das Gültigkeitsdatum. An der Grenze ist es zu spät. Sie ersparen sich dadurch unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten.

Natürlich helfen wir mit vorläufigen Pässen oder Ausweisen aus, benötigen aber in jedem Fall neue biometrische Passbilder.


Amtliche Bekanntmachung


Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" ist angedacht, eine Jugendblaskapelle zu gründen.
Interessierte Organisationen werden gebeten, sich mit dem
Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" in Verbindung zu setzen.

Vgem "Hohe Rhön"

Hauptstraße 18
98634 Kaltensundheim

Tel:   036946 / 216-0
Fax:  036946 / 21619
E-mail: 

Veranstaltungen

2/4/12 - 2/12/12
Karneval in Kaltenwestheim

2/25/12
Karnevalsauftakt Aschenhausen

2/10/12 - 2/12/12
Karnevalsauftakt in Oberweid

2/18/12 - 2/20/12
Karneval Unterweid

1/21/12 - 2/18/12
Karneval in Reichenhausen